Tipps & Wissen · 1 Min. Lesezeit

Barrierefreiheit im Web: Was das BFSG für Ihre Website bedeutet

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Es verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass auch Menschen mit Einschränkungen sie problemlos nutzen können.

Wen betrifft das BFSG?

Das Gesetz gilt vor allem für Angebote, die sich an Verbraucher richten, zum Beispiel Online-Shops, Buchungsportale oder Bankdienstleistungen. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Barrierefreiheit lohnt sich trotzdem für jede Website.

Eine barrierefreie Website ist für alle besser: klarer aufgebaut, schneller erfasst und bei Google besser verstanden.

Alexander Binder

Was wird verlangt?

Maßstab sind die Richtlinien der WCAG 2.1 auf Stufe AA. Dazu gehören unter anderem:

  • ausreichende Farbkontraste für Texte und Schaltflächen
  • Alternativtexte für Bilder
  • eine Bedienung komplett mit der Tastatur
  • verständliche Formulare mit klaren Fehlermeldungen

So prüfen Sie Ihre Website

Ein erster Schritt ist ein kurzer Selbsttest: Kommen Sie nur mit der Tab-Taste durch Ihr Menü? Haben alle Bilder sinnvolle Alternativtexte? Danach lohnt sich eine fachliche Prüfung, aus der eine klare Liste mit Maßnahmen entsteht.

Gern übernehmen wir diese Prüfung für Sie und setzen die nötigen Anpassungen direkt um.

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