Barrierefreie Websites.
Websites sollen für alle Menschen nutzbar sein, auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen. Für öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kommunen und Feuerwehren ist das in der Regel Pflicht. Hier erfahren Sie, was gefordert ist und wie wir es umsetzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Öffentliche Stellen wie Schulen, Kommunen und Feuerwehren müssen ihre Websites in der Regel barrierefrei gestalten.
- Seit 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für viele Angebote von Unternehmen an Verbraucher.
- Maßstab sind die WCAG 2.1 auf Stufe AA bzw. die europäische Norm EN 301 549.
- Öffentliche Stellen brauchen zusätzlich eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit Feedback-Möglichkeit.
- Barrierefreiheit von Anfang an einzuplanen ist deutlich einfacher als sie nachzurüsten.
Was bedeutet barrierefrei?
Eine barrierefreie Website lässt sich von allen Menschen nutzen, unabhängig von Einschränkungen oder Hilfsmitteln. Dazu gehören zum Beispiel ausreichende Kontraste, Alternativtexte für Bilder, eine Bedienung allein mit der Tastatur, verständliche Sprache und eine saubere Struktur, die Screenreader vorlesen können.

Die internationalen Richtlinien WCAG fassen das in vier Grundsätzen zusammen: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.
Wer ist zur Barrierefreiheit verpflichtet?
Öffentliche Stellen. Behörden, Kommunen, öffentliche Schulen und andere öffentliche Einrichtungen sind aufgrund der EU-Richtlinie 2016/2102 und der Gesetze von Bund und Ländern zur Barrierefreiheit verpflichtet. Freiwillige Feuerwehren sind in Baden-Württemberg Einrichtungen der Gemeinde und fallen damit in der Regel ebenfalls darunter.
Unternehmen. Seit 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, darunter viele Online-Shops und Buchungsangebote. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Ob Ihre Website betroffen ist, sollten Sie im Einzelfall prüfen lassen.
Was konkret gefordert ist
Maßstab sind die WCAG 2.1 auf Stufe AA, die in der europäischen Norm EN 301 549 enthalten sind. Typische Anforderungen: Texte und Bedienelemente haben ausreichend Kontrast, Bilder haben aussagekräftige Alternativtexte, Videos haben Untertitel, Formulare sind beschriftet, und die gesamte Website lässt sich ohne Maus bedienen.
Öffentliche Stellen müssen außerdem eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Darin steht, wie barrierefrei die Website ist, welche Inhalte es noch nicht sind und wie Nutzer Barrieren melden können.
So gehen wir bei der Umsetzung vor
Barrierefreiheit beginnt schon beim Design: Farben, Schriftgrößen, Abstände und klare Strukturen legen wir von Anfang an so an, dass sie die Anforderungen erfüllen. In der Umsetzung achten wir auf sauberes HTML, Überschriften in der richtigen Reihenfolge, Tastaturbedienung und beschriftete Formulare.
Aus unseren Referenzen · Schule · Baienfurt
Achtalschule Baienfurt
Für die Schul-Website standen Barrierefreiheit und Datenschutz von Anfang an im Fokus. Das Schulteam veröffentlicht Neuigkeiten und Informationen selbst. Projekt ansehen
Genauso wichtig ist die Pflege: Wer Inhalte einstellt, muss wissen, wie man Alternativtexte schreibt und Dokumente barrierefrei anlegt. Deshalb zeigen wir den Redakteuren, worauf sie achten müssen.
Vergessen Sie die Dokumente nicht
Viele Websites von Schulen, Kommunen und Vereinen bieten Formulare, Elternbriefe, Satzungen oder Speisepläne als PDF an. Auch diese Dokumente sollten barrierefrei sein: mit echtem Text statt eingescannter Bilder, sinnvoller Reihenfolge, Überschriften und Alternativtexten.
Oft ist es besser, wichtige Informationen direkt als Seite auf der Website anzubieten statt als PDF. Das ist für Screenreader, Smartphones und Suchmaschinen gleichermaßen besser.
Verständliche Sprache
Barrierefreiheit betrifft auch die Sprache. Kurze Sätze, bekannte Wörter und klare Überschriften helfen allen Besuchern, besonders Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geringen Deutschkenntnissen. Öffentliche Stellen bieten zusätzlich häufig Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache an.
Ein guter erster Schritt: Fachbegriffe erklären, Abkürzungen ausschreiben und auf jeder Seite das Wichtigste zuerst nennen.
Wie man Barrierefreiheit prüft
Automatische Prüfwerkzeuge finden viele technische Probleme wie fehlende Alternativtexte oder zu geringe Kontraste. Sie erkennen aber nicht alles. Ob ein Alternativtext sinnvoll ist oder sich ein Formular gut bedienen lässt, zeigt erst eine Prüfung von Hand, etwa mit der Tastatur und einem Screenreader.
Für öffentliche Stellen gibt es außerdem standardisierte Prüfverfahren, deren Ergebnisse in die Erklärung zur Barrierefreiheit einfließen.
Nachrüsten oder neu bauen?
Viele ältere Websites lassen sich nur mit großem Aufwand barrierefrei machen, weil Struktur und Technik nicht dafür ausgelegt sind. Steht ohnehin ein Relaunch an, ist das der beste Zeitpunkt.
Sogenannte Overlay-Tools, die Barrierefreiheit per Knopfdruck versprechen, ersetzen keine barrierefreie Umsetzung. Sie können Probleme im Code nicht beheben und werden von vielen Betroffenen kritisch gesehen.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Pflichten für Ihre Einrichtung oder Ihr Unternehmen gelten, klären Sie im Zweifel mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
So haben wir es umgesetzt.
Beispiele aus unseren Projekten in Weingarten, Ravensburg und der Region.
Achtalschule
Für die Achtalschule Baienfurt haben wir eine WordPress-Website gestaltet, bei der Datenschutz und Barrierefreiheit von Anfang an im Fokus standen. Sie bietet klare Einstiege zu Schulangeboten, Ansprechpartnern und Downloads, und das Schulteam veröffentlicht Neuigkeiten selbst.
Typische Prüfpunkte
| Kontrast | Text und Bedienelemente gut lesbar |
| Tastatur | alle Funktionen ohne Maus |
| Alternativtexte | für alle Bilder mit Inhalt |
| Formulare | beschriftet, Fehler verständlich |
Ihre Checkliste.
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Gestaltung
Inhalte
Pflichtangaben
Gut zu wissen.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir antworten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
Ist meine Vereins-Website betroffen?
Eingetragene Vereine sind meist keine öffentlichen Stellen. Eine Pflicht kann sich aber aus dem BFSG ergeben, wenn Sie Leistungen an Verbraucher verkaufen. Barrierefreiheit ist trotzdem für alle Besucher ein Gewinn.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin?
Nein. Overlay-Tools können Probleme im Code nicht beheben. Barrierefreiheit muss in Design, Umsetzung und Inhalten stecken.
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Eine Seite, auf der öffentliche Stellen angeben, wie barrierefrei ihre Website ist, was noch fehlt und wie Nutzer Barrieren melden können.
Wird eine barrierefreie Website teurer?
Von Anfang an eingeplant ist der Mehraufwand überschaubar. Teuer wird es meist erst beim nachträglichen Umbau.
Passende Ratgeber.
Alle Fragen und Ratgeber finden Sie in unserer FAQ-Übersicht.
Barrierefrei von Anfang an.
Wir planen Ihre Website so, dass sie die Anforderungen erfüllt und für alle Besucher gut nutzbar ist.

