Fotos, Rechte und Einwilligung.
Eigene Fotos machen Website und Social Media echt und glaubwürdig. Damit sie keinen Ärger bringen, sollten Sie zwei Dinge klären: Wer hat die Rechte am Bild, und haben die abgebildeten Personen zugestimmt? Hier erfahren Sie das Wichtigste.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Urheberrecht an einem Foto liegt beim Fotografen.
- Welche Nutzung Sie erhalten, wird vorab vereinbart.
- Abgebildete Personen müssen der Veröffentlichung in der Regel zustimmen.
- Bei Kindern und Jugendlichen braucht es die Zustimmung der Eltern.
- Bilder aus dem Internet dürfen nicht einfach übernommen werden.
Wem gehört ein Foto?
Das Urheberrecht liegt beim Fotografen und lässt sich in Deutschland nicht übertragen. Was Sie als Auftraggeber erhalten, sind Nutzungsrechte: zum Beispiel für Website, Social Media und Druck, zeitlich unbegrenzt oder befristet.
Klären Sie diese Nutzung vor dem Termin und halten Sie sie im Angebot fest. So gibt es später keine Überraschungen.
Personen auf Fotos: die Einwilligung
Für die Veröffentlichung von Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, brauchen Sie in der Regel deren Einwilligung. Grundlagen sind das Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz und die Datenschutz-Grundverordnung.

Am besten holen Sie die Einwilligung schriftlich ein und beschreiben darin, wo die Bilder verwendet werden. Eine Einwilligung kann widerrufen werden, dann müssen die Bilder künftig entfernt werden.
Mitarbeiter und Kinder
Bei Mitarbeitern ist eine freiwillige, schriftliche Einwilligung besonders wichtig, weil sie im Arbeitsverhältnis stehen. Regeln Sie auch, was passiert, wenn jemand das Unternehmen verlässt.
Aus unseren Referenzen · Gartenbau
Garten Müller
Unser Fotograf setzt Referenzobjekte und Team in Szene. Die Aufnahmen geben dem Unternehmen in Anzeigen und auf der Website ein persönliches Gesicht. Projekt ansehen
Bei Kindern und Jugendlichen braucht es die Zustimmung der Eltern, je nach Alter zusätzlich die des Kindes. Das betrifft vor allem Vereine, Schulen und die Jugendfeuerwehr.
Bilder aus dem Internet und Stockfotos
Fotos aus dem Internet sind fast immer urheberrechtlich geschützt. Wer sie ohne Erlaubnis verwendet, riskiert teure Abmahnungen. Auch bei Stockfotos gelten Lizenzbedingungen, etwa zur Nennung des Fotografen.
Eigene Fotos sind nicht nur rechtlich sicherer, sie wirken auch glaubwürdiger, weil sie Ihr echtes Team und Ihre echten Projekte zeigen.
Wenn jemand seine Einwilligung zurückzieht
Eine Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dann dürfen die Bilder künftig nicht mehr neu veröffentlicht werden und sollten von Website und Social Media entfernt werden. Bereits gedruckte Flyer müssen in der Regel nicht vernichtet werden.
Planen Sie das ein: Wer weiß, wo welches Bild verwendet wird, kann im Fall eines Widerrufs schnell reagieren.
Stockfotos richtig nutzen
Stockfotos können eine Lücke füllen, etwa für allgemeine Themen. Lesen Sie die Lizenzbedingungen: Manche Plattformen verlangen die Nennung des Fotografen, andere schließen bestimmte Nutzungen aus, etwa für Logos oder sensible Themen.
Bewahren Sie Lizenznachweise auf. Wer Jahre später eine Abmahnung erhält, muss nachweisen können, dass er das Bild nutzen durfte.
Und KI-generierte Bilder?
Mit KI erzeugte Bilder werden immer häufiger eingesetzt. Achten Sie darauf, dass keine echten Personen, Marken oder fremden Werke nachgebildet werden, und prüfen Sie die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Werkzeugs.
Für Ihr Unternehmen gilt aber weiterhin: Echte Fotos von Ihrem Team und Ihren Projekten schaffen mehr Vertrauen als jedes generierte Bild.
So planen wir ein Shooting
Wir besprechen vorab, wofür die Bilder gebraucht werden, planen Motive, Orte und Ablauf und klären die Nutzungsrechte. Auf die Einwilligungen der Personen weisen wir vor dem Termin hin, damit alles geregelt ist.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Pflichten für Ihre Einrichtung oder Ihr Unternehmen gelten, klären Sie im Zweifel mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
So haben wir es umgesetzt.
Beispiele aus unseren Projekten in Weingarten, Ravensburg und der Region.
Garten Müller
Für Garten Müller ergänzen professionelle Aufnahmen der Referenzobjekte und des Teams die Website, die Fahrzeuge und die Werbemittel. So zeigt jedes Medium die echten Menschen und Projekte hinter dem Unternehmen.
Weitere Projekte mit eigenen Aufnahmen
| Feuerwehr Weingarten | Fotos und Filme für Social Media |
| Firmengruppe Burk | Hauszeitschrift mit eigenen Bildern |
| Margaritas im Lindenhof | Fotografie und Film |
Ihre Checkliste.
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Vor dem Shooting
Personen
Danach
Gut zu wissen.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir antworten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
Darf ich Fotos von einer öffentlichen Veranstaltung zeigen?
Bei Versammlungen und Veranstaltungen gibt es Ausnahmen, solange die Veranstaltung im Mittelpunkt steht und nicht einzelne Personen. Im Zweifel lieber fragen.
Muss die Einwilligung schriftlich sein?
Nicht zwingend, aber sie muss nachweisbar sein. Schriftlich ist deshalb der sichere Weg.
Darf ich Bilder des Fotografen überall nutzen?
Nur im vereinbarten Umfang. Klären Sie die Nutzung vorab.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick. Im Einzelfall hilft ein Fachanwalt.
Passende Ratgeber.
Alle Fragen und Ratgeber finden Sie in unserer FAQ-Übersicht.
Echte Bilder, sauber geregelt.
Wir planen Ihr Shooting, fotografieren vor Ort und klären die Nutzungsrechte vorab.


